Wie werde ich Tagesmutter oder –vater?

Voraussetzung: fachliche und persönliche Eignung

  • Pädagogische Qualifikation: Qualifizierungsmaßnahme durch das Jugendamt
  • Erweitertes Führungszeugnis entspr. § 30 a BZRG
  • 1. Hilfe Kurs am Kind
  • Ärztliche Stellungnahme zur gesundheitlichen Eignung
  • Masernschutzimpfung
  • Belehrung nach § 43 IfSG
  • Überprüfung der Räumlichkeiten
  • Gespräch mit einem pädagogischen Mitarbeiter des Jugendamtes

 

Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, erteilt das Jugendamt die notwendige Pflegeerlaubnis.

Ansprechpartner im Jugendamt