- Gesetzlich anerkannte Betreuungsform im familiennahen Umfeld
- Gleichrangig mit Betreuung in Kindertageseinrichtung
- Tagespflegepersonen mit fachlicher, persönlicher und gesundheitlicher Eignung betreuen 1-5 Kinder
- Qualifizierung und Überprüfung der Tagespflegepersonen durch das Kreisjugendamt Oberallgäu
- 3 mögliche Formen: im Haushalt der Tagespflegeperson, im Haushalt der Eltern, in anderen geeigneten Räumen
- Großtagespflege = Zusammenschluss mehrerer Tagespflegepersonen
Finanzierung der Tagespflege
- Auf Antrag der Eltern beim Kreisjugendamt Oberallgäu (siehe Antragsformular)
- Die Kosten tragen Eltern und die öffentliche Hand
- Voraussetzungen für die Förderung:
- für Kinder ab 1 Jahr besteht ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz und die entsprechende Förderung
- für Kinder unter 1 Jahr erfolgt die Förderung nur bei nachgewiesener Notwendigkeit - Mindestens 10 Betreuungsstunden in der Woche
- Das Bayerische Krippengeld wird auch für eine nach BayKiBig geförderten Kindertagespflegestelle ausbezahlt
Ansprechpartner im Jugendamt