Was ist Tagespflege?

  • Gesetzlich anerkannte Betreuungsform im familiennahen Umfeld
  • Gleichrangig mit Betreuung in Kindertageseinrichtung
  • Tagespflegepersonen mit fachlicher, persönlicher und gesundheitlicher Eignung betreuen 1-5 Kinder
  • Qualifizierung und Überprüfung der Tagespflegepersonen durch das Kreisjugendamt Oberallgäu
  • 3 mögliche Formen: im Haushalt der Tagespflegeperson, im Haushalt der Eltern, in anderen geeigneten Räumen
  • Großtagespflege = Zusammenschluss mehrerer Tagespflegepersonen

Finanzierung der Tagespflege

  • Auf Antrag der Eltern beim Kreisjugendamt Oberallgäu (siehe Antragsformular)
  • Die Kosten tragen Eltern und die öffentliche Hand
  • Voraussetzungen für die Förderung:
    - für Kinder ab 1 Jahr besteht ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz und die entsprechende Förderung
    - für Kinder unter 1 Jahr erfolgt die Förderung nur bei nachgewiesener Notwendigkeit
  • Mindestens 10 Betreuungsstunden in der Woche
  • Das Bayerische Krippengeld wird auch für eine nach BayKiBig geförderten Kindertagespflegestelle ausbezahlt

Ansprechpartner im Jugendamt