Kindertagespflege Oberallgäu
Professionelle Betreuung
in kleinen Gruppen
Gemeinsam spielen und lernen steht bei uns im Vordergrund. Wir bereiten die Kinder auf ein selbstbestimmtes Leben und ein gutes Miteinander vor.
Kindertagespflege Oberallgäu
Gemeinsam spielen und lernen steht bei uns im Vordergrund. Wir bereiten die Kinder auf ein selbstbestimmtes Leben und ein gutes Miteinander vor.
Sie möchten Kindertagespflegeperson werden und möchten vorher alle wichtigen Schritte und Bedingungen kennen? Wir freuen uns über Ihr Interesse und wollen Sie so gut wie möglich unterstützen. Auch wenn alles am Anfang etwas kompliziert und unübersichtlich erscheint, verlieren Sie bitte nicht den Mut! Wenn Sie erst alle Voraussetzungen erfüllen und starten, werden Sie schnell merken, wie sinnvoll und vielfältig Ihre neue Tätigkeit ist.
Gesetzliche Grundlage:
Kindertagespflegepersonen benötigen nach § 43 SGB VIII eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn sie Kinder außerhalb deren Wohnung, mehr als 15 Stunden wöchentlich, gegen Bezahlung und länger als drei Monate betreuen.
Die Erlaubnis zur Kindertagespflege berechtigt zur Betreuung von bis zu fünf Kindern. Die Anzahl der Kinder kann unter Berücksichtigung der räumlichen und familiären Verhältnisse in der Tagespflegefamilie verringert werden. Die Erlaubnis zur Kindertagespflege ist fünf Jahre gültig, sofern nichts gegen die Eignung der Tagespflegeeltern spricht. Neben der regelmäßigen Teilnahme an der Fortbildung ist die Zusammenarbeit mit der Vermittlungsstelle (wie z.B. die Information über wichtige Ereignisse und Veränderungen) Voraussetzung dazu.